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Mitglied werden:
Mitglieder sind Angehörige akademischer Heilberufe und deren berufliche Zusammenschlüsse unabhängig von der Rechtsform.
Die jungen Menschen, die eine Ausbildung zum Beispiel als medizinische Fachangestellte absolvieren möchten, werden direkt über die ausbildenden Praxen beschäftigt. Eventuell kann dem Beginn einer Ausbildung auch ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) vorangestellt werden, um schon Erfahrungen zu sammeln und sich besser kennen zu lernen.
Sobald Auszubildende und Ausbilder zusammen gefunden haben, wird der Arzt oder die Praxis idealerweise Mitglied bei pro!MFA.
Die/der Auszubildende nimmt dann ab sofort an den zusätzlichen Förderangeboten von pro!MFA teil, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Fördermitglied werden:
Fördermitglieder sind sonstige Personen und Institutionen, die durch finanzielle und sonstige Beiträge die Erreichung des Vereinszwecks besonders fördern wollen.
Spenden
Die Satzung der Körperschaft pro!MFA e.V. erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO gemäß Bescheid des Finanzamtes Hannover Nord vom 08.05.2020. Die Körperschaft fördert folgenden gemeinnützigen Zweck: Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr(n). 7 AO).
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.
Die Körperschaft ist ferner berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
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Das Spendenkonto von pro!MFA e.V.:
IBAN: DE97 3006 0601 0039 4616 98
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